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AGB

Die gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuelle Fassung.


Die Grundlagen unserer Zusammenarbeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Beförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr, Flughafentransfer sowie weiteren Beförderungsarten der E med trans rapidus GmbH (im Folgenden auch Unternehmen).

§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von der E med trans rapidus GmbH erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die aktuell gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht, ist in den Geschäftsräumen des Unternehmens einsehbar. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gelten die Bedingungen als verbindlich angenommen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Auftragserteilung & Vertragsabschluss
Angebote der E med trans rapidus GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
Aufträge werden schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Mail zu den aktuellen Konditionen angenommen. Ein Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn seitens des Unternehmens eine Auftragsbestätigung erfolgt. Die Auftragsbestätigung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per Mail erfolgen.
Ein Beförderungsvertrag kommt auch zustande, wenn das Unternehmen beginnt, die beauftragte Leistung tatsächlich zu erbringen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrages relevanten Faktoren, wie zum Beispiel Auftragsort, Datum, Anzahl der Personen, Anzahl der Gepäckstücke, gewünschtes Fahrzeug, dem Unternehmen innerhalb einer zumutbaren Frist mitzuteilen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen. Die erteilten Anfragen werden in der Regel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen bearbeitet. Das Unternehmen hält sich an die in seinem Angebot angegebenen Preise für einen Zeitraum, wie im Angebot angegeben, gebunden.

§3 Preise
Der Beförderungspreis sowie Zusatzleistungen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Die Preise verstehen sich inklusiv der gesetzlichen Umsatzsteuer. Auftragsbedingt anfallende weitere Kosten, wie zum Beispiel Park- und Mautgebühren etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für weitere vom Auftraggeber oder vom Fahrgast veranlasste Auslagen. Sofern keine Vereinbarung hinsichtlich des Preises getroffen wurde, so gilt der ortsübliche Tarif für gewerbliche Personenbeförderung.

§4 Zahlungsbedingungen
Der Fahrpreis ist sofort nach Beendigung der Fahrt zur Zahlung fällig. Sofern die Beförderung auf Rechnung vereinbart wurde, ist der Rechnungsbetrag zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Für Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Rechnungsbetrages beim Fahrservice an. Der Rechnungsbetrag kann per Banküberweisung oder in Bar entrichtet werden.
Im Falle des Zahlungsverzuges ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten – bei Kaufleuten in Höhe von 8 Prozentpunkten – über den jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden bleibt vorbehalten. Das Unternehmen ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers von sämtlichen Verträgen zurückzutreten.

§5 Pflichten und Haftung des Auftraggebers/Fahrgastes
Der Auftraggeber/Fahrgast ist verpflichtet, sich bei der Benutzung des Fahrzeuges so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges, des Fahrers, die eigene Sicherheit und die Sicherheit Dritter nicht gefährdet wird.
Der Fahrgast trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für sich in seiner Begleitung befindliche minderjährige Personen.
Aus Gründen der Sicherheit ist den Anweisungen des Fahrers stets Folge zu leisten. Bei nicht vertragsgemäßem Verhalten des Auftraggebers/Fahrgastes trotz wiederholter Aufforderung durch den Fahrer, kann der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden.
Der Auftraggeber haftet auch bei sofortiger Beendigung des Beförderungsvertrages aus wichtigen Gründen für Schäden, welche durch den nicht vertragsgemäßen Umfang mit dem Fahrzeug entstanden sind. Sind Verursacher und Auftraggeber nicht identisch, so haften beide als Gesamtschuldner.

§6 Haftung des Auftragnehmers/Fristen
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und bei grobem Verschulden richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche auf entgangenen Gewinn sowie sonstiges mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
Soweit die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies für Angestellte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Unternehmens. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen müssen innerhalb 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages schriftlich beim Unternehmen geltend gemacht werden (Ausschlussfrist). Für die Folgen von Verspätungen infolge von Verkehrsverdichtungen, Staus sowie höherer Gewalt und unvorhersehbarem Fahrzeugausfall wird keine Haftung übernommen. Bei Diebstahl des Gepäcks durch Dritte haftet die E med trans rapidus GmbH gleichfalls nicht.

§7 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen die E med trans rapidus GmbH werden erst dann fällig, wenn diese frei von Einreden und Einwendungen dem Grunde und der entsprechend geltend gemachten Höhe sind. Sollten Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall resultieren, besteht ein Anspruch nur, wenn zuvor die Gelegenheit bestand, die Ermittlungsakte einzusehen. Diese richtet sich nach der Versicherungshöhe. Bei allen sonst gegen die E med trans rapidus GmbH geltend gemachten Ansprüchen leistet das Unternehmen nur aufgrund von Rechnungen, die den allgemeinen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Für mittelbare Schadensersatzansprüche ist die Haftung auf das 6-fache des Netto-Fahrpreises begrenzt.

§8 Widerrufsrecht (Vertragsrücktritt)
Sollte der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarten Leistungen ohne Rücktritt nicht in Anspruch nehmen, so ist das Unternehmen berechtigt, einen angemessenen Ersatz für Aufwendungen und entgangenen Gewinn geltend zu machen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Das Unternehmen ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Rücktritte müssen an Werktagen zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr und nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Der pauschale Schadenersatz wird wie folgt berechnet:
4-5 Tage vor Bereitstellung / 0% des bei Buchung vereinbarten Betrages
2-3 Tage vor Bereitstellung / 30% des bei Buchung vereinbarten Betrages
ab 24 h vor Bereitstellung / 60% des bei Buchung vereinbarten Betrages
Bei Stornierung zum Zeitpunkt der vereinbarten Leistungen oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers, wird der vereinbarte Fahrpreis in voller Höhe erhoben. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Unternehmen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

E med trans rapidus GmbH
Markgrafenstraße 10
97215 Uffenheim
oder per Mail an info@transrapidus.de

Sie können dafür auch ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist bei uns eingeht.

§9 Anwendbares Recht, Gerichtstand
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist, gilt für Parteien der Sitz des Unternehmens als Gerichtstand für alle Ansprüche.

§10 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
Für Beförderungsleistungen im Spediteursbereich arbeiten wir ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017). Weitere Informationen finden sich hier.

§11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen der Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien sind sich drüber einig, dass in diesen Fällen an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung tritt, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. Änderungen der AGB bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für Abbedingungen der Schriftformklausel.

Stand Januar 2025


„Was immer Du schreibst - schreibe kurz, und sie werden es lesen, schreibe klar, und sie werden es verstehen, schreibe bildhaft, und sie werden es im Gedächtnis behalten."
© Joseph Pulitzer
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Vertrauen ist der Schlüssel zu erfolgreichen Geschäftsbeziehungen.
Wenn die Menschen dich mögen, sind sie bereit zuzuhören, aber erst wenn sie dir vertrauen, werden sie mit dir zusammenarbeiten.
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Wir setzen alles daran, dieses Vertrauen zu gewinnen.
Egal, ob es um Personenbeförderung oder Stückgutbeförderung geht – wir sind Ihr zuverlässiger Partner in der Region Würzburg.
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